"Unser Dorf 2005 e.V." Freunde Häfnerhaslachs
Präambel
Das Dokument „Gebührenordnung Häfnerhalle“ regelt die Vermietung der Häfnerhalle.
§1 Gegenstand
Vermietet wird die Häfnerhalle für Veranstaltungen oder Sportbetrieb.
§2 Mieter
Die Gebührenordnung unterscheidet in den anzusetzenden Gebührensätzen zwischen:
Mitglieder des Trägervereins: private und gewerbliche Nutzer, die mindestens 12 Monate Mitglied, im Trägerverein „Unser Dorf 2005 e.V.“ sind.
Nicht- Mitglieder des Trägervereins: private und gewerbliche Nutzer, die nicht Mitglied im Trägerverein „Unser Dorf 2005 e.V.“ sind oder weniger als 12 Monate Mitglied im Trägerverein „Unser Dorf 2005 e.V.“ sind.
§3 Gebührensätze
Die Höhe der Gebührensätze sind dem Dokument „Gebührensätze“ zu entnehmen.
§4 Mietvertrag
Für eine Vermietung der Häfnerhalle ist das Dokument „Mietvertrag Häfnerhalle“ mit einem Vertreter des Vereins auszufüllen und beidseitig zu unterzeichnen. Auf diese Weise kommt der Mietvertag zustande.
Sollten Sonderkonditionen vereinbart werden, sind diese in dem o.g. Dokument zu vermerken.
Der Mieter hat im Mietvertrag den Verwendungszweck der Veranstaltung zu benennen wie auch seinen Auftraggeber falls vorhanden.
§5 Anmeldung und Stornierung von Sonderveranstaltungen
Bei Anmeldung einer Sonderveranstaltung wird eine Anmeldegebühr und eine Anzahlung fällig (Höhe siehe Dokument „Gebührensätze“). Diese sind in bar bei der Anmeldung zu begleichen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zwei Monate vor der Miete möglich. Dabei wird der angezahlte Betrag rückerstattet. Danach wird eine Stornogebühr in Höhe des Anzahlungsbetrags fällig, der dann mit der Anzahlung verrechnet wird. Die Anmeldegebühr wird im Fall einer Stornierung nicht rückerstattet.
Anmeldegebühr und Anzahlung werden mit der Endabrechnung der Hallenvermietung verrechnet.
§6 Nebenkosten
Folgender Leistungsumfang ist in der Gebühr der Nebenkosten abgegolten:
Nutzung der Halle einschließlich Küche, Kücheninventar und Bestuhlung. Strom, Kaltwasser und Abwasser sowie die Abfallentsorgung.
Einweisung erfolgt durch einen Vereinsverantwortlichen vor Ort.
Die Gebühr der Nutzung der Spülmaschine ist separat zu buchen. Die Preise dafür sind dem Dokument Gebührensätze zu entnehmen.
§7 Schäden & Haftung
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes unabhängig vom Verursacher, insbesondere durch Schäden die durch und während seiner Veranstaltung, sowohl durch sich selbst als auch durch ihm zurechenbare dritte Personen, entstanden sind. Der Mieter kommt für die Begleichung der Schäden auf. Zu Sicherstellung der Ansprüche des Vermieters dient die Kaution (siehe auch §8 Kaution). Der Mieter verpflichtet sich, Schäden umgehend an den Vermieter zu melden.
§8 Kaution
Zur Sicherstellung sämtlicher Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag, vor allem Forderungen für eventuelle Schäden, ist eine Kaution zu hinterlegen (siehe Dokument Gebührensätze).
Der Vermieter ist berechtigt, sämtliche rückständigen Forderungen gegen den Mieter aus dieser Kaution zu decken. Sollten bei Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter noch irgendwelche Forderungen, welcher Art auch immer, gegen den Mieter zustehen, insbesondere auch anfallenden Kosten infolge nicht ordnungsgemäßer Übergabe des Mietgegenstandes, so ist der Vermieter berechtigt, die entsprechenden Beträge aus der Kautionssumme einzubehalten. Die Rückzahlung der Kaution ist mit der Übergabe der Halle fällig. Werden bei der Übergabe Schäden bemerkt, wird die Kaution entsprechend gemindert oder bei größeren Schäden vorerst einbehalten.
Die Schlüssel müssen auch dann zurückgegeben werden, wenn die Schadensermittlung und die Ermittlung der Höhe des Schadens noch nicht abgeschlossen sind.
Besteht eine Meinungsverschiedenheit hinsichtlich des restlichen Verrechnungssaldos zwischen Vermieter und Mieter, ist die Rückzahlung erst mit Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung fällig.
§9 Übergabe
Die Übergabe vom Vermieter an den Mieter und vom Mieter an den Vermieter ist in der Hausordnung der Häfnerhalle geregelt.
§10 Aufsichtsrecht des Vermieters
Der Verein behält sich vor, einen Vertreter zur Aufsicht bei Veranstaltungen zu entsenden. Dem Vertreter ist es gestattet die Veranstaltung zu beobachten.
§11 Sportbetrieb
Gebührensätze für den Sportbetrieb unter der Woche bei saisonaler Benutzung sind dem Dokument Gebührensätze zu entnehmen.
Sondervereinbarungen darüber hinaus sind möglich.
§12 Hausordnung
Die Hausordnung ist einzuhalten.
§13 Sondervereinbarungen
Abweichungen zu der Gebührenordnung und den Gebührensätzen sind vertraglich zu vereinbaren.
§14 Ansprechpartner
Für Sonderveranstaltungen:
Ursula Lorch
Festnetz: +49 (0) 7046 2858
Mobil: +49 (0) 152 53569123
Mail: info@unser-dorf-2005.de
Belegungsplan für den Sportbetrieb und Haustechnik:
Fulvio Zuklic
Festnetz: +49 (0) 7046 7436
Mobil: +49 (0) 152 33976401
§15 Allgemeine Bestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Gebührenordnung ganz oder teilweise unwirksam, oder nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit, oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Gebührenordnung nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen, oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Regelung treten, die dieser bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am besten entspricht und berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben.
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